Vorsorgeuntersuchungen

Jugendvorsorgeuntersuchungen

J1

13. – 15. Lebensjahr

J2

17. – 18. Lebensjahr

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

„Fit für den Job“

Wenn der Start in den Beruf vor dem vollendeten 18. Lebensjahres erfolgt, ist eine sogenannte „Erstuntersuchung“ gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz durchzuführen.
Nach vollständiger Untersuchung bekommen Sie dann eine ärztliche Bescheinigung, welche dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

(Bitte bringen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein und ausgefüllten Erhebungsbogen zum Termin mit. Erhältlich in den Bürgerbüros Ihrer Kommune)

Erwachsenenvorsorge

Check up zwischen 18 und 34 Jahren

Zwischen 18 und 34 Jahren übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen einmalig einen Check up. Diese Gesundheitsuntersuchung beinhaltet:
  • Ausführliche Anamnese
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung der Blutfette und des Nüchternblutzucker (Bei Übergewicht, Bluthochdruck, familiären Vorerkrankungen)
  • Abschlussgespräch

Check up 35

Ab dem 35. Lebensjahr können gesetzlich Versicherte alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Dies beinhaltet:
  • Ausführliche Anamnese
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Blutuntersuchung (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride, Nüchternblutzucker)
  • Untersuchung des Urins (Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen, Nitrit)
  • Abschlussgespräch

Männer ab dem 65. Lebensjahr

Seit 2018 haben Männer ab dem 65. Lebensjahr den Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung einer möglichen Erweiterung der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma).

Hautkrebs-Screening

Hautkrebs ist eine Blickdiagnose und früh zu erkennen. Seit 2008 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening).

Darmkrebs- Vorsorge

Zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr hat jeder Versicherte Anspruch auf eine mikrobiologische Stuhluntersuchung auf okkultes Blut.  Danach besteht der Anspruch alle 2 Jahre. Bei Männern wird ab dem 50. Lebensjahr bei Frauen ab dem 55. Lebensjahr wird eine Darmspiegelung empfohlen.

Krebsvorsorge beim Mann

Ab dem 45. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Prostatakrebs durchgeführt werden. Diese beinhaltet:
  • Gezielte Anamnese
  • Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales
  • Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus)
  • Tastuntersuchungen der regionären Lymphknoten.
  • Abschlussgespräch

Vorsorge

Kinder- & Jugendvorsorgeuntersuchungen

Gerne übernehmen wir die Früherkennungsuntersuchungen ab der U7 für Ihre Kinder.
Neben Untersuchungen zur geistigen und körperlichen Entwicklung Ihres Kindes wird auch eine stetige Überprüfung des Impfstatus vorgenommen.

Sprechen Sie uns einfach an.

U7

21. – 24. Lebensmonat

U7a

34. – 36. Lebensmonat

U8

46. – 48. Lebensmonat

U9

60. – 64. Lebensmonat

U10

07. – 08. Lebensjahr

U11

09. – 10. Lebensjahr

J1

13. – 15. Lebensjahr

J2

17. – 18. Lebensjahr

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

„Fit für den Job“

Wenn der Start in den Beruf vor dem vollendeten 18. Lebensjahres erfolgt, ist eine sogenannte „Erstuntersuchung“ gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz durchzuführen.
Nach vollständiger Untersuchung bekommen Sie dann eine ärztliche Bescheinigung, welche dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

(Bitte bringen Sie den Untersuchungsberechtigungsschein und ausgefüllten Erhebungsbogen zum Termin mit. Erhältlich in den Bürgerbüros Ihrer Kommune)

Erwachsenenvorsorge

Check up zwischen 18 und 34 Jahren

Zwischen 18 und 34 Jahren übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen einmalig einen Check up. Diese Gesundheitsuntersuchung beinhaltet:
  • Ausführliche Anamnese
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung der Blutfette und des Nüchternblutzucker (Bei Übergewicht, Bluthochdruck, familiären Vorerkrankungen)
  • Abschlussgespräch

Check up 35

Ab dem 35. Lebensjahr können gesetzlich Versicherte alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Dies beinhaltet:
  • Ausführliche Anamnese
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung
  • Blutuntersuchung (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride, Nüchternblutzucker)
  • Untersuchung des Urins (Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen, Nitrit)
  • Abschlussgespräch

Männer ab dem 65. Lebensjahr

Seit 2018 haben Männer ab dem 65. Lebensjahr den Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung einer möglichen Erweiterung der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma).

Hautkrebs-Screening

Hautkrebs ist eine Blickdiagnose und früh zu erkennen. Seit 2008 haben gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening).

Darmkrebs- Vorsorge

Zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr hat jeder Versicherte Anspruch auf eine mikrobiologische Stuhluntersuchung auf okkultes Blut.  Danach besteht der Anspruch alle 2 Jahre. Bei Männern wird ab dem 50. Lebensjahr bei Frauen ab dem 55. Lebensjahr wird eine Darmspiegelung empfohlen.

Krebsvorsorge beim Mann

Ab dem 45. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Prostatakrebs durchgeführt werden. Diese beinhaltet:
  • Gezielte Anamnese
  • Inspektion und Abtasten des äußeren Genitales
  • Tastuntersuchung der Prostata (vom Enddarm aus)
  • Tastuntersuchungen der regionären Lymphknoten.
  • Abschlussgespräch
Hausarztpraxis Bechhauser Weg

Bechhauser Weg 6   ·  42799 Leichlingen   ·   Tel.: 02174 / 38 0 55   ·   Fax: 02174 / 39 4 68   ·   E-Mail an uns »

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr und  

Montag, Dienstag und Donnerstag 15 – 18 Uhr